Ratgeber
RAV-Nachweis (Formular 716.007) ausfüllen
Stand: · Bewerbino
Der Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen (Formular 716.007) listet jeden Monat deine Bewerbungen auf. Du reichst ihn beim RAV spätestens am 5. Tag des Folgemonats ein. Wie viele Bemühungen es sein sollen, vereinbarst du mit deiner RAV-Beratung. Hier siehst du, was in welche Spalte gehört.
Was der Nachweis ist und bis wann er fällig ist
Wer beim RAV angemeldet ist, zeigt jeden Monat, wie er sich um Arbeit bemüht hat. Dafür gibt es das Formular „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" der Arbeitslosenversicherung mit der Nummer 716.007. Ein Formular gilt für einen Kalendermonat.
Auf dem Formular steht die Frist: einzureichen beim RAV bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats. Später eingereichte Bemühungen werden laut Formular nur mit entschuldbarem Grund berücksichtigt. Die Pflicht, dich zu bemühen, gilt übrigens schon während der Kündigungsfrist.
Statt auf Papier kannst du deine Bemühungen auch online in den eServices von arbeit.swiss erfassen. Dort lässt sich jeder Monat auch als PDF für die eigene Ablage speichern. Frag deine RAV-Beratung, welcher Weg in deinem Kanton üblich ist.
Was als Arbeitsbemühung zählt
Im Kern zählt jede ernsthafte Bewerbung auf eine Stelle, die zu deiner Erfahrung und Ausbildung passt. Welche Art von Stellen und welche Wege für dich passen, legst du im Gespräch mit deiner RAV-Beratung fest.
Wichtig ist die Qualität: Eine schriftliche Bewerbung sollte vollständig sein, also mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und Diplomen, und sprachlich sauber. Laut Hinweis auf dem Formular gehören, wenn nötig, auch Stellen ausserhalb deines bisherigen Berufs dazu.
- Schriftliche Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen, per E-Mail, Portal oder Post.
- Initiativbewerbungen bei Firmen ohne Inserat.
- Telefonische oder persönliche Anfragen.
- Anfragen über dein berufliches oder privates Netzwerk.
- Bewerbungen auf Stellen, die dir das RAV zuweist.
Wie viele Bewerbungen pro Monat?
Eine feste Zahl für alle gibt es nicht. Wie viele Arbeitsbemühungen du pro Monat einreichst, vereinbarst du mit deiner RAV-Beratung. Sie berücksichtigt deinen Beruf, deine Region und die Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Manche Kantone wünschen zudem, dass die Bemühungen über den ganzen Monat verteilt sind und nicht alle in der letzten Woche liegen. Qualität zählt dabei genauso wie die Menge: vollständige, passende Bewerbungen statt vieler schneller Klicks.
Die Spalten des Formulars
Oben stehen Name, AHV-Nummer sowie Monat und Jahr. Danach folgt pro Bewerbung eine Zeile mit diesen Angaben:
- Datum der Bewerbung: Tag und Monat.
- Firma, Adresse, Kontaktperson und Telefonnummer.
- Stellenbezeichnung, so wie sie im Inserat steht.
- Zuweisung RAV: ankreuzen, wenn das RAV dir die Stelle zugewiesen hat.
- Pensum: Vollzeit oder Teilzeit mit Prozentangabe.
- Bewerbung: brieflich oder elektronisch, persönlich oder telefonisch.
- Ergebnis: noch offen, Vorstellungsgespräch, Anstellung oder Absage.
- Absagegrund, falls du einen kennst.
Beispiel: eine Zeile richtig ausgefüllt
So kann eine vollständige Zeile aussehen. Firma und Personen sind erfunden. Wichtig ist, dass das RAV jede Angabe nachvollziehen kann: Wann hast du dich wo, auf welche Stelle und auf welchem Weg beworben, und was ist daraus geworden?
Datum der Bewerbung: 12.09.
Firma, Adresse: Beispiel AG, Musterstrasse 1, 8000 Zürich
Kontaktperson, Telefon: Frau Anna Beispiel, Telefonnummer aus dem Inserat
Stellenbezeichnung: Sachbearbeiterin Kundendienst
Zuweisung RAV: nein
Pensum: Teilzeit 80%
Bewerbung: elektronisch
Ergebnis: noch offen
Tipps, damit nichts fehlt
Trag jede Bewerbung am selben Tag ein. Am Monatsende fehlen sonst Datum, Kontaktperson oder Telefonnummer. Notiere immer eine Kontaktperson, auch bei Bewerbungen über ein Portal.
Bewahre Inserate, Bewerbungsschreiben und Absagen auf. Das Formular hält fest, dass du sie auf Verlangen einreichen musst. Ein Ordner pro Monat, digital oder auf Papier, reicht. Und vergiss am Schluss die Unterschrift nicht.
Viele Bewerbungen sind am Monatsende noch offen. Das ist normal: Trag „noch offen" ein und sprich spätere Einladungen oder Absagen im nächsten Beratungsgespräch an. Kennst du einen Absagegrund, notiere ihn. Er zeigt dir und deiner Beratung, woran du als Nächstes arbeiten kannst.
Bewerbino füllt das Formular aus deinen Bewerbungen
Jede Bewerbung, die über Bewerbino rausgeht, kann als Zeile auf deinen Nachweis wandern: Datum, Firma, Kontaktperson, Stelle und Pensum sind schon da. Du prüfst das Formular, ergänzt das Ergebnis, unterschreibst und reichst es selbst beim RAV ein. Eine Zeile kostet 1 Credit.
Eine komplette Bewerbung kostet CHF 8. Zum Start gibt es 22 Credits: fünf gefundene Stellen und zwei Motivationsschreiben.
Jetzt startenHäufige Fragen
Bis wann muss ich den RAV-Nachweis einreichen?
Spätestens am 5. Tag des Folgemonats. Die Bemühungen vom September reichst du also bis am 5. Oktober ein. So steht es auf dem Formular 716.007.
Wie viele Bewerbungen muss ich fürs RAV schreiben?
Das vereinbarst du mit deiner RAV-Beratung. Die Zahl hängt von deinem Beruf, deiner Region und deiner Situation ab.
Zählt eine Initiativbewerbung als Arbeitsbemühung?
Ja, Initiativbewerbungen sind ein anerkannter Weg. Trag sie wie jede andere Bewerbung mit Firma, Kontaktperson und Datum ein.
Kann ich meine Arbeitsbemühungen online erfassen?
Ja. Im Job-Room von arbeit.swiss gibt es dafür einen eigenen Bereich. Ob du online oder auf Papier einreichst, klärst du mit deiner RAV-Beratung.
Was muss ich als Beleg aufbewahren?
Inserate, Bewerbungsschreiben und Absagen. Das RAV kann sie verlangen, um deine Angaben zu prüfen.
Muss ich mich schon während der Kündigungsfrist bewerben?
Ja. Laut Formular gilt die Pflicht, sich um Arbeit zu bemühen, schon vor der Arbeitslosigkeit, zum Beispiel während der Kündigungsfrist. Bewahre diese Bewerbungen deshalb von Anfang an auf.
